Was es mit dem Dienstrad-Leasing auf sich hat…
Dienstgeber können im Zuge einer Gehaltsumwandlung ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Dienstfahrrad (mit oder ohne Elektro-Antrieb) zur Verfügung stellen. Dieses darf auch privat genutzt werden. Damit können Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Bonus in Form eines hochwertigen Wunschrades zukommen lassen.
Der Dienstgeber ist der Leasingnehmer für das (E-)Dienstfahrrad. Er zahlt die monatlichen Leasing-Raten und überlässt das (E-)Dienstfahrrad seiner Mitarbeiterin bzw. seinem Mitarbeiter. Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erhält für die Dauer der Überlassung des (E)-Dienstfahrrads einen Teil des Entgelts nicht in Form einer Auszahlung, sondern als Sachbezug. Das heißt, die Leasingrate wird ganz oder teilweise vom Brutto-Entgelt der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters abgezogen.
Detaillierte Informationen hierzu sind auf der klimaaktiv-Seite des BMK zu finden.
Diensträder von STREBERGER BIKES
Als Fahrradhändler arbeiten wir mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen, um für euch das perfekte (E-)Dienstrad aus unserem Sortiment zu finden und bereitzustellen. Unsere Partner sind: